FIT Verbundvorhaben
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
- An Verbundvorhaben muss sich neben einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung mindestens noch ein eigenständiges Unternehmen beteiligen
- Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein
- Kein einzelnes Unternehmen bestreitet mehr als 70 Prozent der förderbaren Kosten.
Listung der Antragsberechtigten
Diese Förderung kann nur von einem Verbund beantragt werden.
Förderhöhe, Förderquote
Bei Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes etc. werden folgende Kosten gefördert:
- Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen
- Gemeinkostenpauschale
- Materialkosten
- Kosten für Fremdleistungen
- Kosten für Instrumente und Ausrüstungen (AfA) bzw. Investitionskosten.
Bei Unternehmen werden folgende Kosten gefördert:
- Personalkosten in Form von pauschalen Stundensätzen
- eine Restkostenpauschale in Höhe von 38% der Personalkosten
Art der Förderung
Zuschuss