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Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen, Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen finanzielle Zuschüsse beantragen, um KI-Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken, innovative Technologien voranzutreiben und nachhaltige Wertschöpfung zu fördernFür Unternehmen in Schleswig-Holstein bietet die Richtlinie attraktive Möglichkeiten, um den Einsatz von KI in Geschäftsprozessen und Produkten zu realisieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von Fördermitteln profitieren, die bis zu 50 % der Projektkosten abdecken. Start-ups erhalten sogar bis zu 75 % Förderung. Dies macht die Richtlinie nicht nur finanziell interessant, sondern auch strategisch wertvoll für Unternehmen, die ihre Marktposition durch innovative Technologien ausbauen möchten.

Listung der Antragsberechtigten

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Start-ups
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Förderhöhe, Förderquote

Maximale Fördersumme: 300.000 Euro brutto innerhalb von drei Jahren (De-minimis-Regelung).

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Geltungsdauer: 1. April 2025 bis 31. Dezember 2029.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bei Interesse an einer Förderung, wenden Sie sich gerne an uns: ki-transfer-hub@wtsh.de

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