01. Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen, Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen finanzielle Zuschüsse beantragen, um KI-Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken, innovative Technologien voranzutreiben und nachhaltige Wertschöpfung zu fördern. Für Unternehmen in Schleswig-Holstein bietet die Richtlinie attraktive Möglichkeiten, um den Einsatz von KI in Geschäftsprozessen und Produkten zu realisieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von Fördermitteln profitieren, die bis zu 50 % der Projektkosten abdecken. Start-ups erhalten sogar bis zu 75 % Förderung. Dies macht die Richtlinie nicht nur finanziell interessant, sondern auch strategisch wertvoll für Unternehmen, die ihre Marktposition durch innovative Technologien ausbauen möchten.
Do’s:
- Beachtung des Vergaberechts
- Vorfinanzierung berücksichtigen
- Antragstellung in den geforderten Dokumentenformaten
- Umsetzung in Schleswig-Holstein
- Gesicherte Finanzierung
- Start-up Status bringt 75%
Dont`s:
- Das Projekt darf noch nicht begonnen sein
- Reise- & Marketingkosten sind nicht förderfähig
Was wird gefördert (Beispiele):
- Entwicklung von (Software-)Produkten mit einem innovativen KI-Anteil
- Forschung und Entwicklungsprojekte im Bereich KI
- Projekte zur Einführung von (Software-)Produkten mit einem signifikantem KI-Anteil
- Projekte zur Anschaffung von Hardware für das Training, Betreiben oder Testen von KI-Modellen für F&E Zwecke oder zur unternehmensinternen Nutzung von KI.
- Aufbau von Strukturen & Netzwerken zur Steigerung der Sensibilisierung und Sichtbarkeit von KI in Schleswig-Holstein
Was wird nicht gefördert (Beispiele):
- ChatGPT Lizenzen (als alleiniges Vorhaben)
- Beschaffung fertiger Software (als alleiniges Vorhaben)
- (Software-)Produktentwicklung welche überwiegend, oder bei der die KI-Technologie/Funktionalität, über Fremdleistung abgebildet werden.
- Anschaffung von Standard Büroausstattung wie PCs, Bildschirme oder Serverstrukturen
- Nicht projektbezogene Kosten (z.B. Kosten für eine Unternehmensgründung, Ausstattung, Fahrtkosten, Unternehmenszertifizierungen oder Marketing)
Detaillierte Informationen:
- Alle Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz/Foerderrichtlinie
- Leitfaden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz/Foerderrichtlinie/_documents/leitfaden_ki-foerderung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- Vollständige Richtlinie: https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/home/amtsblatt/ab_veroeffentlichungen/2025/03_2025/2025-109
Listung der Antragsberechtigten
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Start-ups
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Förderhöhe, Förderquote
Maximale Fördersumme: 300.000 Euro brutto innerhalb von drei Jahren (De-minimis-Regelung).
Art der Förderung
Zuschuss
Bei Interesse an einer Förderung, wenden Sie sich gerne an uns: ki-transfer-hub@wtsh.de
