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Rückblick: Detailblick auf den EU AI Act

Der EU AI Act wird in den kommenden Jahren maßgeblich bestimmen, wie Künstliche Intelligenz in Europa entwickelt, eingesetzt und kontrolliert wird. Auf unserer Veranstaltung am 18. September 2025 wurde diskutiert, welche Chancen, aber auch Herausforderungen sich daraus für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und die Verwaltung ergeben.

Prof. Moreen Heine, begrüßte gemeinsam mit Jörg Nickel, Referatsleiter „Digitaler Wandel“ bei der Staatskanzlei Land Schleswig-Holstein (nicht im Bild), die Teilnehmer:innen.

Politische Einordnung und erste Erfahrungen

Im Grußwort von Jörg Nickel, Referatsleiter „Digitaler Wandel“ bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, wurde deutlich, dass die Umsetzung des AI Acts nicht nur theoretische Fragen aufwirft. Auch die Landesregierung ist direkt betroffen – sowohl bei der Einführung eigener KI-Systeme als auch bei der Bereitstellung rechtssicherer Rahmenbedingungen. Anspruch ist dabei, KI an möglichst vielen Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, ohne die rechtlichen Vorgaben zu unterlaufen.

Moreen Heine, Vizepräsidentin für Nachhaltigkeit und Transfer der Universität zu Lübeck, erläuterte den aktuellen Stand der Umsetzungsgesetze auf nationaler Ebene. Noch liegen wichtige Punkte offen, etwa die Rolle der Bundesnetzagentur als mögliche Aufsichtsbehörde oder die konkrete Ausgestaltung bestimmter Definitionen und Prüfmechanismen.

Rechtliche Fragestellungen im Fokus

Juristische Expertise war ein zentrales Thema. Eva Beute aus dem Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein machte deutlich, dass KI-Recht viele Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht oder Datenschutz hat. Frau Beute konnte dann auch Antwort auf akute Fragen der Teilnehmer:innen geben. Zum Beispiel, ob Mitarbeitende zur Nutzung von KI-Systemen verpflichtet werden drüfen? – Hier sei eine klare Einzelfall-Betrachtung notwendig. Auch die Frage, wie stark ein KI-System das Ergebnis einer ärztlichen Diagnose beeinflusst, wurde intensiv diskutiert.

Konsens bestand darin, dass die meisten Vorgaben des EU AI Acts nicht völlig neu sind, sondern teilweise bereits im Landesrecht – etwas dem IT-Einsatz-Gesetz (ITEG) – von Schleswig-Holstein verankert wurden. Entscheidend bleibt jedoch die Schulung und Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden, um sicher mit KI-Systemen umgehen zu können.

Der EU AI Act beschäftigt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verwaltung. Zahlreiche Teilnehmer:innen kamen am 18. September 2025 zur Veranstaltung "Detailblick EU AI Act".

Fazit

Abschließend stellte Thies Schönfeldt, Projektleiter des KI-Anwendungszentrums, das Angebot von KI.SH vor, um Unternehmen und öffentliche Institutionen bei der KI-Transformation zu unterstützen. Ziel unseres Angebots ist es, offene Fragen zu klären und Risiken bei der Investition in die neue Technologie zu minimieren.

Die Veranstaltung machte deutlich: Der EU AI Act ist weit mehr als ein abstraktes Gesetzespaket. Für Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen ergeben sich konkrete Fragen – von arbeitsrechtlichen Aspekten über Datenschutz bis hin zu Schulungs- und Kompetenzstrategien. Klar ist, dass der Mensch im Mittelpunkt bleibt: Sei es in der Rolle als Nutzer, Entscheider oder Aufsichtsinstanz.

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