Geänderte Förderrichtlinie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – Chancen für Unternehmen
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat heute eine geänderte Förderrichtlinie verabschiedet, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gezielt unterstützt. Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen, Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen finanzielle Zuschüsse beantragen, um KI-Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken, innovative Technologien voranzutreiben und nachhaltige Wertschöpfung zu fördernFür Unternehmen in Schleswig-Holstein bietet die Richtlinie attraktive Möglichkeiten, um den Einsatz von KI in Geschäftsprozessen und Produkten zu realisieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von Fördermitteln profitieren, die bis zu 50 % der Projektkosten abdecken. Start-ups erhalten sogar bis zu 75 % Förderung. Dies macht die Richtlinie nicht nur finanziell interessant, sondern auch strategisch wertvoll für Unternehmen, die ihre Marktposition durch innovative Technologien ausbauen möchten.
Zentrale Eckpunkte der Förderrichtlinie:
- Förderanteil: Bis zu 50 % für private Unternehmen; bis zu 75 % für Start-ups und öffentliche Einrichtungen.
- Maximale Fördersumme: 300.000 Euro brutto innerhalb von drei Jahren (De-minimis-Regelung).
- Förderfähige Kosten: Personalkosten, Gemeinkosten, Materialkosten, Fremdleistungen und Investitionskosten.
- Reichweite: Vorhaben müssen in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.
- Antragsberechtigte: KMU, Start-ups, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
- Geltungsdauer: 1. April 2025 bis 31. Dezember 2029.
Die Förderrichtlinie bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, sich technologisch weiterzuentwickeln und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Interessierte können ihre Projektskizzen ab sofort bei der Staatskanzlei einreichen.
Bei Interesse an einer Förderung, wenden Sie sich gerne an uns: ki-transfer-hub@wtsh.de
Alle Details inkl. der vollständigen Förderrichtlinie finden Sie auf dem Verkündungsportal des Landes Schleswig-Holstein.