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19. Digitales Europa (2021–2027)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das Programm zielt darauf ab,

  • digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern und
  • im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert.

Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:

  • „Supercomputing“,
  • künstliche Intelligenz,
  • Cybersicherheit und Vertrauen,
  • fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
  • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.

Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Listung der Antragsberechtigten

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Einzelperson können Sie nur im Teilbereich „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ Anträge stellen. Das Programm richtet sich ansonsten an öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen sowie an internationale Organisationen.
  • Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Kandidatenländer können im Rahmen der entsprechenden Abkommen mit der Gemeinschaft an dem Programm teilnehmen. Darüber hinaus ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen möglich. 

Förderhöhe, Förderquote

Eine Förderung erhalten Sie hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen. Projekte sind dabei – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht.  Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorsch
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Fördergeber:

Europäische Kommission  

 
Ansprechpunkt:  

Bundesministerium für Verkehr (BMV)  

DP11 – Europäische Politik für digitale Dienste und digitale Gesellschaft

digital-europe@bmdv.bund.de 

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