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08. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung:

  • FuE-Projekte: einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen,
  • FuE-Kooperationsprojekte: Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung,
  • Innovationsnetzwerke: Innovationsnetzwerke mit mindestens 6 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer Netzwerkmanagementeinrichtung, die durch ergänzende Leistungen unterstützt, oder internationale Innovationsnetzwerke mit mindestens 4 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, einer Netzwerkmanagementeinrichtung sowie mindestens 2 mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer weiteren die letztgenannten Unternehmen unterstützenden Einrichtung,
  • Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM: technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests,
  • Leistungen zur Markteinführung: Hierzu zählen Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts.

Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

Förderhöhe, Förderquote

Je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 25 und 60 Prozent. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie vom 28.11.2024, S. 8

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Ansprechpartner: 

Kostenlose Informationen über das Förderprogramm und Ersthinweise für die Erarbeitung der Anträge sind über die Internetseite
www.zim.de und die ZIM-Projektträger erhältlich.

Sie können auch über

  • die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes,
  • Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern,
  • RKW-Landesverbände,
  • Agenturen für Technologietransfer und Innovationsberatung,
  • unter anderem öffentliche Stellen, die für Innovations- und Wirtschaftsförderung zuständig sind,

bezogen werden.

 

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