Steuergutschrift durch Forschungszulage
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) werden privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Steuergutschrift im folgenden Wirtschaftsjahr gefördert. Mit der steuerlichen Forschungszulage, sollen Unternehmen mehr Anreize erhalten, in ihre Innovationskraft zu investieren. Unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe des Unternehmens können bis zu 25% Forschungszulage für eigene Forschung und Entwicklung sowie bis zu 15% für Auftragsforschung beantragt werden.
Am 28. März 2024 ist das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness - kurz Wachstumschancengesetz - in Kraft getreten. Das Wachstumschancengesetz enthält wichtige Änderungen zur steuerlichen Forschungszulage, damit Unternehmen ab dem 28. März 2024 noch umfangreicher und lukrativer in ihre Innovationskraft durch Forschung und Entwicklung investieren können.
Eckdaten zu Förderkonditionen ab dem 28.03.2024
- Bemessungsgrundlage: Im Wirtschaftsjahr entstandene, förderfähige Aufwendungen in Höhe von 10 Mio. EUR
- Höhe der Forschungszulage: 25% der förderfähigen Aufwendungen (KMU 35%)
- Maximale Fördersumme: 2,5 Mio. EUR pro Jahr (KMU 3,5 Mio. EUR)
Listung der Antragsberechtigten
- Alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von der Größe und dem Unternehmenszweck. Bei beschränkter Steuerpflicht oder Steuerbefreiungen treten Sonderregelungen in Kraft.
Förderhöhe, Förderquote
- Bemessungsgrundlage ist auf 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt
- Anderweitig geförderte Personalkosten zählen nicht zu den förderfähigen Aufwendungen
Art der Förderung
Zuschuss