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Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein

Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen, Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen finanzielle Zuschüsse beantragen, um KI-Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken, innovative Technologien voranzutreiben und nachhaltige Wertschöpfung zu fördernFür Unternehmen in Schleswig-Holstein bietet die Richtlinie...

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Mit der Förderung sollen Gründungs- und Transferaktivitäten in Start-ups intensiviert werden. Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. Hier werden vorrangig Personalkosten gefördert. Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. Hier wird insbesondere die Anschaffung von Geräten und Ausrüstung gefördert.

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Technologietransfer gestärkt werden.

FIT Verbundvorhaben

Gefördert werden Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Förderrichtlinie mFUND - „kleine Forschungsprojekte/ Vorstudien/ Machbarkeitsstudien/ Konzeptstudien“

Der mFUND unterstützt die Entwicklung digitaler Geschäftsideen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Dazu zählen etwa neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps. Das Engagement setzt bereits in dem Moment ein, in dem digitale Geschäftsideen entstehen. Es werden Förderinteressenten bei der Umsetzung – vom Konzept über die Entwicklung bis zur Marktreife unterstützt.

Förderrichtlinie zur betrieblichen Innovation (BIF-Richtlinie) Modul I und II

Gefördert werden im Modul I Prozess- und Organisationsinnovationen. Diese beinhalten Vorhaben, die durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind, und welche die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software beinhalten, oder die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen bewirken. Die Prozess- und Organisationsinnovation kann durch die Anschaffung erforderlicher Instrumente und Ausrüstung (z.B. Hardware) oder Lizenzen für prozessunterstützende IT-Lösungen unterstützt werden. Für die Prozess- und Organisationsinnovation kann das Unternehmen sowohl geeignete Innovationsberatungsdienste als auch innovationsunterstützende Leistungen durch qualifizierte externe Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen. Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal können Bestandteil des Vorhabens sein, soweit sie für die Prozess- und Organisationsinnovation erforderlich sind.

Steuergutschrift durch Forschungszulage

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) werden privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Steuergutschrift im folgenden Wirtschaftsjahr gefördert.
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