Neue Haftungsvorschriften für KI-Systeme
EU-Kommission stellt Richtlinie über KI-Haftung vor
Ende September hat die Europäische Kommission mit der Artificial Intelligence Liability Directive (AILD) einen Richtlinienentwurf für die Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (KI) vorgestellt.
Damit sollen die bereits seit Jahren geltenden allgemeinen Produkthaftungsvorgaben der Product Liability Directive (PLD) um Vorgaben, die die spezifischen Risiken komplexer und autonomer Systeme mit künstlicher Intelligenz erfassen, ergänzt werden.
Dies soll durch Beweiserleichterungen in Schadensfällen erreicht werden. Konkret ist vorgesehen, dass eine Vermutung der Kausalität greifen soll, sofern Geschädigte darlegen können, dass eine Person schuldhaft Pflichten, die im Zusammenhang mit der Schadensentstehung stehen, verletzt hat und eine kausale Verbindung der Performance eines KI-Systems angemessen wahrscheinlich ist. Außerdem sollen Geschädigte in solchen Fällen leichter Zugang zu relevanten Beweismitteln bekommen. Auf Anfrage sollen Gerichte die Offenlegung von Informationen über Hochrisiko KI-Systeme entscheiden, um verantwortlichen Personen oder Fehler zu identifizieren. Dabei sollen Geschäftsgeheimnisse und sensitive Informationen nach Möglichkeit geschützt bleiben.
Die Vorschriften gelten für alle Systeme, die nach dem im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetz über künstliche Intelligenz als KI gelten. Der Richtlinienentwurf soll nicht auf physische oder materielle Schäden begrenzt sein, sondern sieht angesichts der potenziell tiefgreifenden Schäden, auch Schadensersatz im Falle von Diskriminierung und Verletzung der Privatsphäre vor.
Betroffen werden hauptsächlich Entwickler und Anbieter von Produkten und Systemen mit KI sein. Begünstigte sollen Unternehmen und Verbraucher sein, die Schäden im Zusammenhang mit Produkten erleiden, in denen KI eingesetzt wird. Wichtig aus Sicht der Wirtschaft ist es, ausgewogene und eindeutige Haftungsvorschriften zu schaffen, die Unternehmen einerseits eine hohes Schutzniveau vor Schäden bieten und andererseits Entwickler und Anbieter nicht unangemessen belasten und so Investitionen in Innovationen hemmen könnten.